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07.04.2010
Mit der neuen "Vermarktungsmappe elektronische Signatur" erleichtert der DSV den Instituten
die Marktkommunikation für neue und bekannte Signaturanwendungen wie etwa
Online-Banking, eVergabe oder Online-Mahnverfahren. Die Mappe verknüpft Zielgruppenbeschreibungen
mit den jeweiligen Signaturanwendungen und zeigt Vertriebs- und Vermarktungsansätze
auf.
Noch im zweiten Quartal 2010 wird sie kostenlos an Sparkassen verteilt;
einsetzbar für die Vertriebswege S-TRUST Full Service sowie S-Identifikation. Nützliche
Best-Practice-Beispiele beziehen sich unter anderem auf Handwerksbetriebe, Kommunen,
Abfallwirtschaftsbetriebe oder Rechtsanwälte. Aktuelle Anlässe geben der Vermarktung der
qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zusätzlichen Auftrieb: Seit dem 1. April greift das
elektronische Abfallnachweisverfahren und ersetzt die bisherigen Entsorgungsnachweise in
Papierform. Die QES wird damit bis spätestens 1.2.2011 zwingend erforderlich für Unternehmen
und Behörden, die Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle lückenlos nachweisen
müssen. Außerdem sind Hersteller und Händler verpflichtet, Vollständigkeitserklärungen für
Verpackungen ausschließlich elektronisch bei der IHK zu hinterlegen. Die hierfür etwa von
Sachverständigen ausgestellten Prüfungsbescheinigungen müssen mit der QES versehen
werden. Zusätzlich machen neue Steuervorschriften die QES für Freiberufler wie Steuer- und
Wirtschaftsberater immer unentbehrlicher: Ab 2011 sind diverse Bilanzen, größtenteils auch
Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in der Regel die meisten Steuerdaten in elektronischer
Form beim Finanzamt einzureichen. Und ab 2012 brauchen Millionen Bürger eine Signaturkarte
für ELENA, den elektronischen Entgeltnachweis.
Ansprechpartner Produkt
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Telefon +49 711 782-1739
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Am Wallgraben 115
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