„Früh aktiv werden“
Interview mit Ann-Kristin Maus: Wie sich die überarbeitete EU-Gebäuderichtline für die E-Ladeinfrastruktur auswirkt.

Was bedeuten die strengeren gesetzlichen Anforderungen für die Institute?
Bei Neubauten und Renovierungen ist die Ladeinfrastruktur seit 2021 Pflicht. Seit 2025 nun auch bei Bestandsgebäuden: ab 21 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt. 2026 verschärfen sich die Vorgaben weiter. Neue Bürogebäude brauchen dann an jedem zweiten Stellplatz einen Ladepunkt, Bestandsimmobilien an jedem zehnten. Das heißt: Besser jetzt aktiv werden und strategisch handeln. Minimallösungen sind langfristig eher teuer.
Wie bereitet man sich gut darauf vor?
Mit einer vorausschauenden Planung, die neben Vorgaben auch Förderungen einbezieht. Zu klären sind Fragen nach betroffenen Standorten oder Nutzergruppen. Ein kluges Konzept berücksichtigt auch dynamisches Lastmanagement und nutzerspezifische Zugänge sowie zukunftssichere Abrechnungssysteme. Danach geht es ans Umsetzen: also installieren, steuern und managen. Hinzu kommen Aspekte wie Monitoring, Wartung, Nutzersupport. Das alles bringt Mehrwerte für Kundschaft, Mitarbeitende und Flotten.
Wie unterstützt die SEG konkret?
Wir begleiten ganzheitlich, von der Fachplanung übers Koordinieren der Installation bis hin zur Betriebsunterstützung – damit Sparkassen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch wirtschaftliche und zukunftsfähige Lösungen nutzen. Dabei behalten sie die kaufmännische Hoheit und wählen etwa zwischen Kauf oder Miete. Ganz wichtig: das Payment mit der girocard und Kreditkarten. Mit über 1.000 Ladepunkten in der Finanzgruppe haben wir die Expertise für individuelle, nachhaltige Lösungen. Wer frühzeitig handelt, spart Kosten und signalisiert Innovation und Nachhaltigkeit.
Referentin Konzernkommunikation
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